Wärmepumpen Betriebsprüfung
Gemäß § 60a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Wärmepumpen seit Januar 2024 einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Dies gilt für Wärmepumpen, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt werden und als Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder anderen selbstständigen Nutzungseinheiten in Betrieb genommen werden, sowie für Wärmepumpen, die in ein Gebäudenetz einspeisen.